Nebeneinkünfte - Der Skandal muss nicht in großen Summen bestehen
Straubing (ots) - Die Zusatzeinkünfte der Parlamentarier müssen gleichwohl weiter unter Beobachtung stehen. Es geht dabei nicht so sehr um die Höhe, eher um die Art der Einkünfte. Bestimmte Tätigkeiten, etwa als Rechtsanwalt oder als Berater, könnten zu Interessenkonflikten führen. Darauf gilt es, ein Auge zu haben. Aber auch auf diejenigen, die sich am Apparat Bundestag gütlich tun und damit die Steuerzahler ...