Stephan Brandner: 75 Jahre Verfassungsschutz - ursprünglich gut gedacht, tatsächlich schlecht gemacht
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Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin hat heute in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle zugunsten der Partei entschieden und die fristlose Kündigung als unberechtigt bewertet. Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher, erklärt: "Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung wie erwartet ...