Stephan Brandner: Juristischer Kampf gegen Opposition kostet Steuerzahler fast zwei Millionen Euro
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Berlin (ots) - Das zuständige Verwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der ersten Instanz nicht als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einordnen, beobachten oder ...