Mitteldeutsche Zeitung: zu überhöhten Rechnungen von Krankenhäusern
Halle (ots) - Im normalen Leben ist die Sache klar: Wer bewusst Leistungen in Rechnung stellt, die nie erbracht wurden, handelt betrügerisch und macht sich strafbar. Das gilt für Handwerker ebenso wie für Reinigungskräfte, für Logistikunternehmen wie für Kindergärten. Nicht aber für Krankenhäuser, die - ganz offenkundig vorsätzlich - zu hohe Rechnungen bei ...