Mitteldeutsche Zeitung zu Flüchtlingen und Finanzierung
Halle/MZ (ots) - Der im Grundgesetz verankerte Grundsatz regelt, dass der Bund Aufgaben finanzieren muss, die er auf eine untere Staatsebene delegiert: Wer bestellt, muss auch zahlen. Ob und wieviele Flüchtlinge aufgenommen werden, regelt der Bund - untergebracht werden müssen sie von Ländern und Kommunen. Also muss der Bund zahlen. Das tut er auch, nur halt nicht genug. Entweder der Bund begrenzt nun die Zahl der ...