Stuttgarter Nachrichten: zu RAF/Mohnhaupt:
Stuttgart (ots) - Betrachten wir die Sache nüchtern: Reue ist im Strafrecht keine Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung. Hauptkriterium ist, dass der Täter keine Bedrohung mehr darstellt. Insofern ist der Fall Brigitte Mohnhaupt klar. Anders liegen die Dinge bei Christian Klar. Auch er kann auf regulärem Wege in absehbarer Zeit freikommen. Und wahrscheinlich wird das baden-württembergische ...