Stuttgarter Nachrichten: (Mittwoch) zum Unterhaltsurteil des BGH:
Stuttgart (ots) - "Früher war die Rechtsprechung bei Unterhaltsstreitigkeiten mamafixiert, heute ist sie staatsfixiert. Ab einem Alter von drei Jahren gehören Kinder nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in öffentliche Betreuungseinrichtungen - und zwar so lange wie möglich. Mutti wird durch qualifiziertes Fachpersonal ersetzt und soll bitte schön Vollzeit ...