Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil über Handys am Steuer
Stuttgart (ots) - Übeltäter ist in Wirklichkeit der Gesetzgeber. Er hat den betreffenden Absatz in der Straßenverkehrsordnung umformuliert, um ihn geschlechterneutral zu machen. Nur, gut gemeint ist manchmal nicht gut gemacht. Nicht die Richter haben ein Schlupfloch für Handysünder eröffnet, sondern die Experten im Bundesverkehrsministerium mit ihrer Formulierungskunst. Die Stuttgarter Juristen haben den krassen ...