Afghanen-Visa: Auch für die Politik gilt das Gesetz
Straubing (ots) - Im Fall der klagenden Familie hat das Gericht nichts Fehlerhaftes erkannt, nichts, was gegen die Aufnahme sprechen könnte. Unverzüglich müsse also das Visum erteilt werden, die gemachte Zusage sei rechtlich verbindlich, man könne sie nicht einfach widerrufen. Mit einem berechtigten Kampf gegen illegale Migration hat das Verhalten der Regierung nichts zu tun, die erteilten Zusagen waren ein Akt aus ...