Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Fahren nur mit klarem Kopf
Berlin (ots) - Für berufsbedingte Fahrten gilt: Beschäftigte dürfen sich bei der Arbeit nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dabei ist es unerheblich, ob die Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder Arzneimittel herbeigeführt wird. Darauf weisen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), anlässlich des Tages der Verkehrssicherheit am 15. Juni ...