Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Bundeskanzlerin erfüllt Erdogans Bitte in der Böhmermann-Affäre Merkels fataler Irrtum Thomas Seim
Bielefeld (ots) - Die Bundeskanzlerin selbst hat den Fall Böhmermann für die Bundesregierung entschieden. Sie hat falsch entschieden. Die Paragrafen 103 und 104a des Strafgesetzbuchs geben der Bundesregierung zwar die Möglichkeit, der Bitte eines ausländischen Staatsmanns zu entsprechen und eine Strafverfolgung ...