MZ zur Sterbehilfe
Halle (ots) - Das Leipziger Urteil ist keine Entscheidung gegen Sterbewillige. Es ist ein Urteil, das vor den Gefahren schützen will. Die Kläger wollten nicht passive oder indirekte Sterbehilfe einfordern, sondern sie verlangen, das Gift quasi vorsorglich lagern zu können, um sich bei einer Verschlechterung ihres Zustands selbst zu töten. Solange Patienten die Mittel selbst einnehmen, handelt es sich um assistierten Suizid, der nicht mehr verboten, aber aufgrund ...