Kommentar zu dem auf Eis gelegten Bußgeldkatalog
Stuttgart (ots) - Härtere Sanktionen für Raser sind aus formalen Gründen erst einmal vom Tisch, weil im neuen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße der Verweis auf das Straßenverkehrsgesetz als Rechtsgrundlage fehlt. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der die Regelverschärfung von Anfang an abgelehnt hatte, sich aber dem Bundesrat beugen musste, hat sein Ziel damit erst einmal erreicht. Doch sein Vorgehen ist ...