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Haufe aktuell: Reform des Unterhaltsrechts schon zum 1. Januar 2008? - Unterhaltsrechtsreform wird morgen im Bundestag beraten

Freiburg (ots) -

Die schon mehrfach geplante und immer wieder
verschobene Unterhaltsrechtsreform nimmt nun doch Gestalt an. Das 
Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der 
am morgigen Freitag im Bundestag beraten wird.
Die Reform soll die Lage der Kinder, deren Eltern nicht 
miteinander verheiratet waren, verbessern: Nach einer Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichts soll die Länge der Zahlung des 
Betreuungsgeldes nicht mehr abhängig davon sein, ob die Eltern 
miteinander verheiratet waren oder nicht: Der Anspruch soll nun für 
alle drei Jahre lang bestehen.
Weitere Eckpunkte der Reform: Es gilt unverändert der Vorrang der 
Kinder. Sie liegen unterhaltsrechtlich auf Rang eins und alle Kinder 
sind unterhaltsrechtlich gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob 
sie aus der ersten, zweiten oder dritten Ehe oder aus einer Beziehung
ohne Trauschein stammen.
Auf dem zweiten Rang sollen die Mütter folgen, ganz gleich, ob sie
mit dem Vater verheiratet waren oder nicht und gleichrangig mit den 
geschiedenen kinderlosen Ehefrauen, bei einer Ehe von langer Dauer.
Experten erwarten nun ein beschleunigtes parlamentarisches 
Verfahren, denn die Unterhaltsrechtsreform soll bereits zum 1. Januar
2008 in Kraft treten.
Stets aktuelle Informationen zum Stand der Beratungen finden 
Interessierte unter http://www.haufe-recht.de

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de

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