AOK: Gesetz muss Regeln für Rabattverträge nachbessern / Auch unter den neuen Bedingungen setzt die AOK auf wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung
Bonn (ots) - Der Gesetzgeber muss nach Ansicht der AOK jetzt kurzfristig die gesetzlichen Regelungen für Rabattverträge nachbessern. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hatte am Mittwoch (27.02.2008) in einem gerichtlichen Eilverfahren wegen der deutschlandweiten Ausschreibung von ...