Parkplätze und Parkhäuser: Gilt hier rechts vor links?
Wiesbaden (ots) - "Hier gilt die StVO": Diese Hinweisschilder stehen fast immer vor Parkplätzen und Parkhäusern. Doch greift dann auch 'rechts vor links' - oder nicht? "Zwar gilt auf allen frei zugänglichen öffentlichen Flächen, und dazu gehören auch ein Supermarkt-Parkplatz oder das öffentliche Parkhaus, die Straßenverkehrsordnung. Jedoch geht damit nicht automatisch einher, dass Autofahrer 'rechts vor links' ...