Bundeskartellamt bestätigt FLUXX: Verhalten von Lotto ist rechtswidrig
Altenholz (ots) - - Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig - Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam - Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar - Gewinner sind Verbraucher und Breitensport Das Bundeskartellamt stellt in seinem heute veröffentlichten Beschluss den illegalen Boykott der Unternehmen der FLUXX AG ...