Erbschaftsteuerfalle Eigenheim!
Köln (ots) - Die eigenen vier Wände sollen heute mehr denn je Geldanlage und Zukunftssicherung für die Familie sein. Doch in Sachen Erbrecht gibt es Einiges zu bedenken, das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH - Az. II R 45/12). Denn die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Erbschaftsteuer gilt laut BFH nur, wenn der überlebende Ehegatte tatsächlich endgültig Eigentümer der Immobilie wird. Warum sich die Notare für eine Gesetzesänderung aussprechen, lesen ...