Angemessen und erforderlich
Frankfurt (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Fall eines Klägers mit einem Ferienhaus in Schweden die pauschale, nur an den Grenzübertritt anknüpfende Quarantänepflicht außer Kraft gesetzt. Damit gilt eine pauschale Quarantänepflicht nicht mehr überall. Eine bundesweite Pilotfunktion der Entscheidung ist wünschenswert. Die Lüneburger Richter rücken einige Maßstäbe zurecht, die in letzter Zeit ins Rutschen geraten sind. Das Gericht erinnert ans ...