Wir wissen nur, was nicht geht / Kommentar von Raimund Neuß zu Sterbehilfe und dem Urteil aus Münster
Köln (ots) - Sie konnten gar nicht anders entscheiden: Die Erwartung, die Richter des NRW-Oberverwaltungsgerichts würden sich über das geltende Recht hinwegsetzen und den privaten Erwerb eines in hoher Dosierung tödlichen Betäubungsmittels erlauben, konnte nicht aufgehen. Das widerspricht dem Sterbehilfe-Urteil ...