Mindestlohn DB AG - EVG setzt sich durch
Lange hat sich die Deutsche Bahn dagegen gewehrt, den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 so anzuwenden, dass keine:r unser Kolleginnen und Kollegen Nachteile erleidet. In zähen Verhandlungen haben wir jetzt erreicht, dass bis zum Abschluss der im März 2023 beginnenden Tarifverhandlungen Regelungen gelten, die wir angewendet wissen ...