Klug nachgegeben/Kommentar zum EUGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Berlin (ots) - Von Christian Rath Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nachgegeben, zumindest an einem zentralen Punkt. Künftig ist die Vorratsdatenspeicherung möglich, wenn es um IP-Adressen geht. Hier dürfen bald die Daten der gesamten Bevölkerung anlasslos erfasst werden, also ohne dass sich jemand persönlich verdächtig gemacht hat. Es ist zwar bedenklich, ...