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HUK-COBURG

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Mit einem Fuß auf der Bremse
Auf dem Parkplatz und im Parkhaus gilt nicht automatisch rechts vor links

Coburg (ots) -

Die Zeit drängt - der Parkplatz ist voll: Michael
Müller fährt suchend durch die Reihen. Plötzlich sieht er von links 
ein Auto kommen. Schnell tritt er auf die Bremse, leider nicht 
schnell genug. Schon haben sich die Kotflügel der beiden Autos 
ineinander verkeilt. Als Michel Müller aussteigt, ist er sich sicher:
Ihn trifft keine Schuld!
Irrtum: So einfach ist es nicht. Warum? Die HUK-COBURG erläutert 
die Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung hat der von rechts 
Kommende natürlich Vorfahrt, doch darauf allein darf man sich nicht 
verlassen. Die Rechtsprechung besagt, dass jeder auf Parkplätzen und 
in Parkhäusern langsam fahren, jederzeit bremsbereit sein und 
sorgfältig auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer achten muss.
Selbst wenn im Eingangsbereich ein Schild auf die 
Straßenverkehrsordnung hinweist, entbindet das Parkplatzsuchende 
nicht von der beschriebenen verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht. Laut 
der aktuellen Rechtsprechung steht eine Mitschuld immer im Raum, auch
wenn einem die Vorfahrt genommen wurde.
Die Bremsspur bringt es an den Tag: Michael Müller hat gegen die 
Sorgfaltspflicht verstoßen. Er ist eindeutig zu schnell gefahren. Die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung wird also nur einen Teil 
seines Schadens bezahlen, und ohne Vollkasko-Versicherung muss er den
Rest aus der eigenen Tasche bezahlen.

Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96-20 84 Mail
karin.benning@huk-coburg.de

Der Text ist im Internet unter www.huk.de abrufbar.

HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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