Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen / Achtung Eigentümer: Die Übergangsfrist für Wohngebäude läuft zum 31.12.2015 aus
Berlin (ots) - Bis zum 31. Dezember diesen Jahres müssen in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt bereits seit 17. Dezember 2009, in Bremen seit Mai 2010 und in ...