Kassenarteninterne Hilfe muss immer von allen Kassen geleistet werden Kassenarteninterne Prävention von Insolvenzfällen
Bergisch Gladbach (ots) - Kassenarteninterne freiwillige finanzielle Hilfen müssen nach Auffassung des IKK e.V. immer von allen Krankenkassen einer Kassenart geleistet werden. Nur wenn die nach § 265 b SGB V bereitzustellenden Mittel von allen Krankenkassen der Kassenart aufgebracht werden, könnte ...