Krankenkassenwechsel: Fehler jetzt noch ausbügeln!
Freiburg (ots) - Für viele Pflichtversicherte Arbeitnehmer ist das Thema Krankenkassenwechsel abgeschlossen, wenn die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse bis zum 30.09.2000 gekündigt und die neue Krankenkasse bereits gewählt wurde. Doch wer glaubt, damit sei alles erledigt, der irrt! Vorausgesetzt die Kündigungsfrist 30.09.2000 wurde eingehalten, ist bis 31.12.2000 noch Gelegenheit, die ...