Freibetrag bei Stiftungserrichtung für Ehepaare verdoppelt
Essen (ots) - Der Abzugshöchstbetrag für Vermögenszuwendungen bei der Stiftungserrichtung von 307.000 Euro steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehepartner einzeln zu. Darauf haben sich nach einer jetzt bekannt gewordenen Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt. "Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft begrüßt die ...