Weihnachtsgeschenke aufbewahren: Wer haftet bei Gepäckbussen? / R+V-Infocenter: Bei bezahlten Angeboten sind in der Regel die Betreiber in der Pflicht
Wiesbaden (ots) - Vollgepackt mit Einkaufstüten, aber die letzten Geschenke fehlen noch: In vielen Städten können Weihnachtseinkäufer ihre frisch erworbenen Schätze in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne "Ballast" weiterbummeln. Doch was passiert, wenn jemand die nagelneuen Waren ...
