Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin
Wiesbaden (ots) - Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts - sie ist trotzdem weiter für Mietzahlungen oder Schäden verantwortlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Eheleute, Partnerschaften oder Wohngemeinschaften: Oft unterschreiben ...