Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Betriebsrenten
Bielefeld (ots) - Die Verpflichtung für die Bezieher von Betriebsrenten, bei der Auszahlung einen Teil als Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen, ist eine doppelte Ungerechtigkeit. Zum einen wurden die Beiträge schon einmal in der Ansparphase aus dem damaligen Einkommen geleistet. Zum anderen zahlen Bezieher der normalen gesetzlichen ...