Rauchmelderpflicht in Hessen gilt jetzt auch für bestehende Wohngebäude / Seit 1. Januar 2015 besteht damit Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude
Berlin (ots) - In Hessen besteht seit dem 1. Januar dieses Jahres die Rauchmelderpflicht auch für bestehende Wohngebäude. Für Neu- und Umbauten gilt sie bereits seit dem 24. Juni 2005. Damit besteht die Rauchmelderpflicht jetzt für alle Wohnungen und Wohnhäuser in Hessen. Zuständig für den Einbau der ...