Neue Liebe, alte Wohnung: Wenn der Partner einzieht / R+V-Infocenter: Vermieter vor dem Einzug informieren - Versicherungsverträge überprüfen
Wiesbaden (ots) - Erst sind es nur Besuche über Nacht und am Wochenende. Dann folgt Stück für Stück der Hausrat - und schließlich zieht der neue Lebensgefährte ganz in die Wohnung ein. "Das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss der Mieter seinen Vermieter darüber informieren und ihm den Namen des neuen ...