Keine Willkür / Kommentar von Jens Kleindienst zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Mainz. (ots) - Nicht zweimal in derselben Sache - lateinisch "ne bis in idem" - lautet einer der wichtigsten Grundsätze der Rechtsprechung. Das Grundgesetz buchstabiert ihn in Artikel 103 aus - und wer möchte widersprechen, dass es falsch wäre, eine Person für eine Straftat zweimal zur Rechenschaft zu ziehen. Doch kann ein im Prinzip unstrittiger Rechtsgrundsatz im ...