Verfassungsbeschwerde eingereicht: Erlösabschöpfung ist eine unzulässige Sonderabgabe
Hamburg/Karlsruhe (ots) - LichtBlick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Es handele sich um eine "unzulässige Sonderabgabe", heißt es in der Beschwerdeschrift der renommierten Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die ...