Streit ums Münchner Kabel: Verlegung des BFS auf Sonderkanal 13 nicht zu verhindern
München (ots) - Im Streit mit der Kabel Deutschland GmbH um die Belegung der Sendeplätze im Kabelnetz des Großraums München hat der Bayerische Rundfunk gestern (3.3.04) auf nachdrückliches Anraten der zuständigen Kammer am Landgericht München 1 einem Vergleich zugestimmt. Danach ist der KDG gestattet, das Bayerische Fernsehen am 9. März 2004 von seinem ...