Bundestagswahl 2025: Parteien können bis zum 7. Januar 2025 ihre Teilnahme anzeigen
Wiesbaden (ots) - Bis zum 7. Januar 2025 um 18:00 Uhr können Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, schriftlich ihre Wahlteilnahme bei der Bundeswahlleiterin anzeigen. Eine Beteiligungsanzeige müssen die Parteien einreichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen ...