Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
Wiesbaden (ots) - Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist. Manche Mieter haben schon zum Einzug kein Auto, andere brauchen den Parkplatz erst später nicht mehr. Ob sie den Stellplatz dann kündigen können, hängt vom ...