Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben / R+V Infocenter: Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht erfüllen
Wiesbaden (ots) - Kinder sind abenteuerlustig - und was übt größeren Reiz aus als eine benachbarte Baustelle? Doch wenn bei ihrer Erforschung etwas kaputt geht, sind keineswegs immer die Eltern für den Schaden verantwortlich. "Eltern haften nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", ...