Kindergeburtstag: Gastgeber-Eltern übernehmen Aufsichtspflicht / R+V-Infocenter: Einladung gilt als "Vertrag"
Wiesbaden (ots) - Kuchen essen, Schatzsuche, Ausflug: Kindergeburtstage sind für Eltern mit viel Arbeit verbunden - und mit viel Verantwortung. "Sie übernehmen in diesen Stunden die Aufsichtspflicht für alle anwesenden Kinder, egal ob die Einladung schriftlich oder mündlich erfolgt ist", sagt Ferenc Földhazi, ...