Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer höchstrichterlich bestätigt
Stuttgart / Mainz (ots) - Unabhängig von der konkreten Nutzung und möglichen Verwendungsabsicht sind internetfähige Computer in Höhe der Grundgebühr rundfunkgebührenpflichtig, wenn darüber hinaus keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte wie Radio oder Fernseher zum Empfang bereitgehalten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die ...