Podologie auf Verordnung: Nicht mehr nur für Diabetiker/ Erfolgreich: Patientenvertreterinnen der Deutschen Rheuma-Liga engagierten sich im G-BA für Änderung der Heilmittelrichtlinie-Richtlinie
Medizinische Fußpflege gibt es jetzt nicht mehr nur für Diabetiker auf Verordnung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Patienten genauso gefährdet sind, wie Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun ...