Attentäter von Aschaffenburg hätte zur Tatzeit im Gefängnis sitzen sollen
Aschaffenburg (ots) - Der Attentäter von Aschaffenburg hätte nach WESTFALEN-BLATT-Recherchen als Folge einer Straftat am Tattag im Gefängnis sitzen müssen. Dass die bayerische Justiz ihn nicht inhaftiert hatte, begründet sie mit gesetzlichen Regelungen. Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung im ANKER-Zentrum Niederwern (Landkreis Schweinfurt) hatte das ...