Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauwirtschaft: Aufzeichnungspflicht zum Mindestlohn sofort korrigieren - Auf Einführung eines Korruptionsregisters verzichten - Rahmenbedingungen für Ressourcen- und Umweltschutz praxisnah gestalten
Berlin (ots) - "Es ist geradezu absurd eine Verdienstgrenze von 2.958 Euro anzusetzen. Selbst wenn man von einer regelmäßigen 60 Stunden-Woche ausgeht - das wäre bereits Ausbeutung, kommt man nur auf einen Monatslohn von etwas über 2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte als Obergrenze ausgereicht." Mit diesen Worten ...