Ors0985: Zum Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt
Berlin (ors) - Anmod.(Vorschlag) Das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hat heute seine einstweiligen Verfügungen bestätigt und damit erneut erklärt, dass die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angedrohten Streiks zur Durchsetzung eines Spartentarifvertrags unverhältnismäßig und damit unzulässig sind. Nach diesem ...