ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung - Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen
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Köln (ots) - Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, können für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden - hierfür steht nun ein Formular unter ...