Stuttgarter Nachrichten: Karlsruher ZDF-Urteil
Stuttgart (ots) - Wer wegen seines Parteibuchs im 77-köpfigen ZDF-Fernseh- oder im 14-köpfigen Verwaltungsrat sitzt, vertritt natürlich staatsnahe Interessen. Dennoch darf man aus den Karlsruher Vorgaben keine vorschnellen Schlüsse ziehen. Der Einfluss von Staat und Parteien mag für viele zu groß, zu selbstverständlich, zu besitzergreifend sein: Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war und ist ...