Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Anti-Terror-Kampf/Bundesregierung
Stuttgart (ots) - Schon die Ausreise in Regionen, in denen es Terrorcamps gibt, soll strafbar sein, wenn der Reisende Terror im Schilde führt. Aber wie will man das nachweisen? Dass derart Verdächtige zuvor unzweideutige Bekenntnisse gegenüber Freunden oder im Internet abgeben, kann man nicht ernsthaft annehmen. Deshalb ist mehr als fraglich, ob durch die neu gefassten Paragrafen überhaupt ein Gewinn von Sicherheit ...