BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Meldefrist für Lohnnachweise endet am 16. Februar
Berlin (ots) - Einmal jährlich müssen Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen die Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) übermitteln. Die Abgabefrist für das Beitragsjahr 2022 endet am 16. Februar 2023. Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen melden die sogenannten elektronischen ...