Novellierung des Tierschutzgesetzes zu Mährobotern reicht nicht aus / Igelschützer lassen den Mähroboter in der Nacht stehen
Hamburg (ots) - "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." So steht es in §1 im deutschen Tierschutzgesetz. Nun liegt dem Bundestag der Entwurf für eine Gesetzesnovellierung vor, durch die nachtaktive Wirbeltiere vor Verletzungen und Tod durch Mähroboter besser ...