Evangelische Akademie Bad Boll
Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommunen
„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“ So steht es in der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 41a) geschrieben. Doch wie kann eine solche Beteiligung ...